Patientenverfügung
Sie legen fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
Sie beantworten einen Fragebogen und erhalten Ihre Dokumente als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Kostenlose Vorschau vor dem Kauf


Das Paket enthält drei Vorsorgedokumente auf Grundlage der amtlichen Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.
Sie legen fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
Sie bestimmen eine Vertrauensperson und legen fest, in welchen Angelegenheiten sie Sie rechtlich vertreten darf.
Sie benennen eine gewünschte Betreuungsperson und halten persönliche Wünsche für den Fall fest, dass das Gericht eine rechtliche Betreuung bestellt.
Dazu gehören eine Notfallkarte für die Geldbörse und eine Anleitung zum Unterschreiben und Aufbewahren.
Sie können den Fragebogen unterbrechen und später im selben Browser fortsetzen.
Auch Ehepartner dürfen nicht automatisch alles füreinander entscheiden. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für höchstens sechs Monate. Es ersetzt keine umfassende Vollmacht.
Wenn eine rechtliche Vertretung erforderlich ist und keine ausreichende Vollmacht vorliegt, kann das Gericht einen Betreuer bestellen. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer Sie in den genannten Angelegenheiten vertreten darf.
Die Dokumente entstehen direkt in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden nicht an unsere Server übertragen. Sie benötigen kein Benutzerkonto.
Ihre Antworten werden auf Ihrem Gerät gespeichert, damit Sie später weiterarbeiten können. Nutzen Sie dafür Ihr eigenes Gerät und denselben Browser.
Sie bezahlen einmalig nach der kostenlosen Vorschau. Beide Pakete enthalten alle drei Dokumente, Notfallkarte und Anleitung. Es gibt kein Abonnement.
19,90 €einmalig
Für zwei Personen: 34,90 € einmalig. Jede Person erhält eigene Dokumente. Person B kann die Antworten von Person A übernehmen und anpassen.
Für zwei Personen erstellenEndpreise. Gemäß der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet. *Die Freischaltung gilt 365 Tage und wird in Ihrem Browser gespeichert. Sichern Sie Ihre PDFs selbst. Individuelle Beratung kann sinnvoll sein und ist eine andere Leistung als dieser Generator.
Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber zur BMJ-Vorlage.
Eine Patientenverfügung können Sie selbst schriftlich verfassen und eigenhändig unterschreiben. Auch eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich ohne Notar möglich. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere mit Immobilien, gelten zusätzliche Formanforderungen. Bei komplexem Vermögen oder besonderen persönlichen Umständen ist individuelle Beratung sinnvoll. Mehr dazu: Vorsorgevollmacht und Formanforderungen.
Ein Testament ist im Paket nicht enthalten. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Ein am Computer erstellter und nur unterschriebener Ausdruck genügt dafür nicht. Alternativ ist ein öffentliches Testament beim Notar möglich. Grundlage: § 2247 BGB.
Eine ärztliche Beratung oder Bestätigung ist keine allgemeine Voraussetzung für eine Patientenverfügung. Ein Gespräch ist aber empfehlenswert, besonders bei bestehenden Erkrankungen. Es hilft Ihnen, die Bedeutung Ihrer Entscheidungen zu verstehen. Im Dokument ist Platz für eine freiwillige ärztliche Bestätigung.
Dort, wo Ihre Vertrauensperson sie im Ernstfall schnell findet. Besprechen Sie den Aufbewahrungsort, geben Sie der bevollmächtigten Person das Original oder Zugang dazu und tragen Sie die Notfallkarte bei sich. Zusätzlich können Sie Ihre Vorsorge beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren.
Ihre Antworten werden in diesem Browser gespeichert. Ihre Dokumente können Sie herunterladen und ausdrucken. Wir übertragen keine Fragebogenantworten und keine Gesundheitsdaten an unsere Server. Für die Zahlung verarbeitet Stripe die erforderlichen Zahlungsdaten. Auf gemeinsam genutzten Geräten sollten Sie Ihre lokalen Angaben anschließend löschen. Einzelheiten stehen im Datenschutz.
Ja. Prüfen Sie Ihre Wünsche regelmäßig und nach wichtigen Veränderungen. In demselben Browser können Sie Ihre Angaben bearbeiten und mit gültiger Freischaltung die Dokumente erneut herunterladen. Drucken Sie eine geänderte Fassung neu aus, unterschreiben Sie sie und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen. Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.