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Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson und Befugnisse

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauten Person klare Befugnisse. Sie bestimmen den Umfang und besprechen gemeinsam, was im Ernstfall zu tun ist.

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Was eine Vorsorgevollmacht regelt

Eine Vollmacht erlaubt einer anderen Person, Sie in den festgelegten Angelegenheiten rechtlich zu vertreten. Das kann ein Gespräch mit dem Krankenhaus sein, ein Antrag bei einer Behörde oder die Regelung eines Mietvertrags. Sie entscheiden, welche Bereiche erfasst sind. Die Vorsorgevollmacht ist deshalb mehr als eine Kontaktliste für den Notfall: Sie kann weitreichende Befugnisse begründen und gehört nur in die Hände einer Person, der Sie vertrauen.

Eine ausreichende Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuung entbehrlich machen, soweit die bevollmächtigte Person Ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann. Das ist keine Zusage, dass ein Gericht niemals tätig wird. Bei Lücken, Konflikten oder Missbrauchsverdacht können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Überlegen Sie vor dem Ausfüllen, welche Aufgaben wahrscheinlich anfallen und ob Ihre Vertrauensperson ihnen gewachsen ist.

Warum Ehe und Familie allein nicht ausreichen

Erwachsene Kinder dürfen ihre Eltern nicht allein wegen der Verwandtschaft rechtlich vertreten. Auch Ehepartner erhalten durch die Heirat keine allgemeine Vollmacht. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten in bestimmten Gesundheitsangelegenheiten. Es ist aber an Voraussetzungen gebunden und auf höchstens sechs Monate begrenzt. Eine umfassende Regelung für Bankgeschäfte, Vermögen oder Behördenangelegenheiten entsteht dadurch nicht.

Eine ausdrücklich erteilte Vorsorgevollmacht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vertretung selbst zu gestalten. Sie können Ihren Ehepartner wählen, aber auch einen anderen Menschen. Wichtig ist nicht die Verwandtschaft, sondern das Vertrauen und die Bereitschaft zur Aufgabe. Informieren Sie Ihre Familie darüber, wen Sie bevollmächtigt haben, damit im Ernstfall keine unnötigen Unklarheiten über die Zuständigkeit entstehen.

Eine geeignete Vertrauensperson auswählen

Fragen Sie die gewünschte Person vorab, ob sie die Aufgabe übernehmen möchte. Sie sollte Ihre Vorstellungen kennen, zuverlässig erreichbar sein und auch unter Zeitdruck besonnen handeln können. Bei finanziellen Befugnissen gehört sorgfältiger Umgang mit Unterlagen dazu. Bei Gesundheitsfragen braucht es die Bereitschaft, Ihren Willen zu vertreten, auch wenn die eigene persönliche Entscheidung anders ausfallen würde.

Sie können zwei Personen benennen. Dann muss klar sein, ob jede allein oder beide nur gemeinsam handeln dürfen. Gemeinsames Handeln kann Abstimmung ermöglichen, im Alltag aber auch Verzögerungen verursachen. Eine Ersatzperson ist hilfreich, wenn die erste Person verhindert ist. Bei einer Ersatzregelung empfiehlt es sich, die Ausgestaltung und die Übergabe einer eigenen Originalvollmacht sorgfältig zu besprechen. Unklare Bedingungen können den Nachweis gegenüber Dritten erschweren.

Befugnisse bewusst und einzeln festlegen

Das BMJ-Formular gliedert die Vollmacht in mehrere Bereiche: Gesundheit und Pflege, Aufenthalt und Wohnen, Behörden, Vermögen, Post und Kommunikation sowie die Vertretung vor Gericht. Weitere Punkte betreffen Untervollmachten, eine gegebenenfalls nötige Betreuung und die Geltung über den Tod hinaus. Prüfen Sie jede Entscheidung einzeln. Eine weit gefasste Vollmacht ist bequem, bedeutet aber auch entsprechend viel Verantwortung für die bevollmächtigte Person.

Besondere Aufmerksamkeit brauchen freiheitsentziehende Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen. Dafür gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen, ausdrückliche Anforderungen an die Vollmacht und gegebenenfalls gerichtliche Genehmigungen. Ein angekreuztes Ja erlaubt keine beliebigen Eingriffe. Wenn Sie den Umfang einer solchen Befugnis nicht verstehen, nehmen Sie vor der Unterschrift individuelle Beratung in Anspruch. Im Fragebogen erläutern wir die Punkte getrennt voneinander.

Unterschreiben und besondere Form prüfen

Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Für besonders eingriffsintensive Gesundheitsentscheidungen verlangt das Gesetz ausdrückliche schriftliche Ermächtigungen. Das BMJ-Formular führt diese Entscheidungen gesondert auf. Verbinden Sie die Seiten fest miteinander, damit erkennbar bleibt, welche Teile zur Vollmacht gehören. Im Vorsorge-Paket ist zusätzlich eine Unterschriftszeile für die bevollmächtigte Person vorgesehen, mit der die gemeinsame Besprechung dokumentiert werden kann.

Für Immobiliengeschäfte, bestimmte Darlehensgeschäfte und andere besondere Fälle können Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich sein. Eine einfache Unterschrift unter dem Generator-Dokument erfüllt solche zusätzlichen Anforderungen nicht. Klären Sie die passende Form mit einem Notariat oder einer geeigneten Beratungsstelle. Bei Konten und Depots empfiehlt sich außerdem eine gesonderte Konto- oder Depotvollmacht Ihrer Bank. Sprechen Sie dafür frühzeitig gemeinsam mit der Bank.

Das Original muss erreichbar sein

Eine unterschriebene Vollmacht hilft nur, wenn die bevollmächtigte Person sie bei Bedarf nutzen und nachweisen kann. Besprechen Sie, wo das Original liegt oder ob Sie es direkt übergeben. Ein verschlossener Ort, zu dem allein Sie Zugang haben, kann im Notfall problematisch sein. Geben Sie der Person außerdem einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und Unterlagen, ohne unnötig sensible Informationen breit zu verteilen.

Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister kann das Auffinden Ihrer Vorsorge erleichtern. Sie ersetzt die Vollmacht selbst nicht. Die Bundesnotarkammer erhebt dafür eine eigene Gebühr, die nicht im Preis von Vorsorgefertig enthalten ist. Nach der aktuellen Gebührenseite kostet eine Online-Registrierung per Lastschrift mit einer Vertrauensperson 24 Euro. Je weiterer Vertrauensperson kommen bei der Online-Meldung 3,50 Euro hinzu. Prüfen Sie die Gebühren vor der Registrierung erneut.

Vollmacht prüfen und ergänzen

Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen Namen, Anschriften, Telefonnummern und den Umfang der Befugnisse. Ist die Vertrauensperson weiterhin geeignet und bereit? Haben sich Ihre Familienverhältnisse oder Vermögenswerte geändert? Wenn Sie eine Vollmacht widerrufen, sollten Sie auch an ausgehändigte Originale, Kopien und die Information betroffener Stellen denken. Für einen schwierigen Widerruf oder einen Konflikt ist rechtliche Beratung sinnvoll.

Ergänzen Sie die Vollmacht durch eine Patientenverfügung, die Ihre medizinischen Wünsche festhält, und eine Betreuungsverfügung für den Fall einer gerichtlichen Bestellung. Vorsorgefertig führt Sie durch diese drei Dokumente auf Grundlage der BMJ-Vorlagen von 2023. Alle Antworten bleiben lokal in Ihrem Browser. Erst nach Ihrer Prüfung und der einmaligen Zahlung erhalten Sie das vollständige PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Informationen erläutern allgemeine Zusammenhänge. Für Ihre persönliche medizinische oder rechtliche Situation kann individuelle Beratung erforderlich sein.

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