Was eine Patientenverfügung regelt
Eine Patientenverfügung richtet sich an die Menschen, die Sie medizinisch behandeln und rechtlich vertreten. Sie beschreibt, in welchen Situationen bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen erfolgen oder unterbleiben sollen. Relevant wird sie, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst bilden oder verständlich mitteilen können. Solange Sie selbst entscheiden können, zählt Ihre aktuelle Entscheidung. Ein vorhandenes Dokument nimmt Ihnen diese Freiheit nicht.
Sie müssen sich dafür weder auf eine einzige Krankheit festlegen noch alle denkbaren Notfälle vorhersehen. Entscheidend ist, dass Ihre Aussagen zur konkreten Behandlungssituation passen. Das Dokument kann Angehörige entlasten, weil sie Ihren Willen nicht allein aus Erinnerungen erschließen müssen. Ein persönliches Gespräch bleibt trotzdem wertvoll: Es hilft Ihrer Vertrauensperson, die Gründe hinter Ihren Festlegungen zu verstehen.
Die Situationen möglichst genau beschreiben
Die BMJ-Textbausteine unterscheiden unter anderem den unmittelbar bevorstehenden Tod, das Endstadium einer unheilbaren Krankheit, eine schwere Gehirnschädigung und einen weit fortgeschrittenen Hirnabbau. Diese Situationen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Bei einer Demenzerkrankung geht es beispielsweise nicht allein um die Diagnose, sondern um einen genau beschriebenen weit fortgeschrittenen Zustand. Lesen Sie deshalb auch die Erläuterungen zu den einzelnen Auswahlmöglichkeiten.
Sie können mehrere Situationen auswählen und eine eigene Beschreibung ergänzen. Eine selbst formulierte Ergänzung sollte deutlich machen, wann Sie nicht mehr entscheidungsfähig wären und welche Behandlung Sie dann meinen. Bei einer bestehenden Erkrankung lohnt sich ein Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Dabei können Sie klären, welche Entwicklungen tatsächlich zu erwarten sind und welche Behandlungsoptionen es gibt.
Konkrete Wünsche statt allgemeiner Formeln
Eine pauschale Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen reicht für sich allein regelmäßig nicht aus. Benennen Sie zusätzlich die Situationen und die betroffenen Behandlungen. Dazu gehören künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse, Antibiotika sowie Blut und Blutbestandteile. Auch Ihre Wünsche zur Schmerzbehandlung brauchen einen eigenen Platz. Die Entscheidungen beziehen sich auf die von Ihnen beschriebenen Situationen, nicht automatisch auf jede zukünftige Behandlung.
Einige Maßnahmen lassen sich außerdem danach unterscheiden, welchem Ziel sie dienen. Antibiotika können eine Erkrankung behandeln oder Beschwerden lindern. Eine palliative Entscheidung richtet sich auf Linderung und Lebensqualität. Sie bedeutet nicht, dass Pflege, Zuwendung oder die Behandlung belastender Symptome entfallen. Nehmen Sie sich bei diesen Unterschieden Zeit. Der Fragebogen erklärt jede Maßnahme, bevor Sie eine Auswahl treffen.
Was außer Behandlungen wichtig sein kann
Sie können auch festhalten, wo Sie möglichst begleitet werden möchten, wer bei Ihnen sein soll und ob Sie seelsorglichen oder hospizlichen Beistand wünschen. Solche Wünsche geben Orientierung. Ob ein bestimmter Ort im Ernstfall möglich ist, hängt allerdings von der medizinischen Situation und den verfügbaren Hilfen ab. Beschreiben Sie deshalb lieber Ihre Prioritäten als eine unerfüllbare Bedingung.
Eigene Wertvorstellungen ergänzen die medizinischen Festlegungen. Sie können aufschreiben, was für Sie Lebensqualität bedeutet, welche Erfahrungen Sie geprägt haben und welche Belastungen Sie für sich akzeptieren würden. Solche Erläuterungen ersetzen konkrete Behandlungsentscheidungen nicht. Sie helfen aber bei der Auslegung, wenn eine spätere Situation nicht genau im Dokument beschrieben ist. Auch eine vorhandene Organspendeerklärung sollten Sie mit Ihren übrigen Wünschen abstimmen.
Unterschrift, Beratung und Gültigkeit
Eine Patientenverfügung setzt grundsätzlich voraus, dass Sie volljährig und einwilligungsfähig sind. Sie muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben werden. Der Text darf am Computer erstellt und ausgedruckt werden. Ein Notartermin ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Schreiben Sie Ort und Datum dazu, damit später erkennbar ist, wann Sie Ihre Entscheidung festgehalten haben. Bewahren Sie die unterschriebene Fassung auf.
Eine ärztliche Beratung oder Bestätigung ist keine allgemeine Pflicht. Sie ist besonders hilfreich, wenn medizinische Begriffe unklar sind oder bereits eine schwere Krankheit vorliegt. Im Dokument von Vorsorgefertig ist ein freiwilliger Bestätigungsblock vorgesehen. Ohne gewählte Befristung läuft eine Patientenverfügung nicht allein deshalb ab, weil sie älter wird. Regelmäßiges Prüfen, etwa alle ein bis zwei Jahre, macht jedoch sichtbar, dass Ihre Wünsche noch aktuell sind.
Wer Ihren Willen zur Geltung bringt
Die Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest. Eine Vorsorgevollmacht beantwortet eine andere Frage: Wer darf Sie vertreten? Ihre bevollmächtigte Person kann die Verfügung im Gespräch mit dem Behandlungsteam einbringen und prüfen, ob sie zur aktuellen Situation passt. Dafür braucht sie entsprechende Befugnisse. Bestimmen Sie jemanden, der Sie gut kennt, erreichbar ist und bereit ist, Ihren Willen auch in schwierigen Gesprächen zu vertreten.
Falls eine gerichtliche Betreuung nötig wird, kann zusätzlich eine Betreuungsverfügung helfen. Darin schlagen Sie eine Person vor und nennen persönliche Wünsche. Diese drei Dokumente ergänzen einander. Besprechen Sie sie gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson, geben Sie ihr Zugang zu den unterschriebenen Unterlagen und sagen Sie, wo die Originale liegen. Eine Notfallkarte im Portemonnaie kann den ersten Kontakt erleichtern.
Ändern, widerrufen und erreichbar aufbewahren
Sie können eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Wenn Sie neue Entscheidungen schriftlich festhalten, erstellen Sie eine eindeutig datierte Fassung und informieren Sie alle Personen, die eine ältere Version besitzen. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt, einer neuen Diagnose oder einer Veränderung Ihrer Lebensumstände kann ein erneutes Gespräch sinnvoll sein. Eine Unterschrift unter einer unveränderten Aktualisierung zeigt, dass Sie das Dokument nochmals durchgesehen haben.
Ihre Unterlagen sollten im Ernstfall auffindbar sein. Ein schwer zugänglicher Aufbewahrungsort kann ihren praktischen Nutzen begrenzen. Ergänzend ist eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer möglich. Sie ersetzt nicht die eigene Unterschrift und nicht den Zugang zum Original. Bei Vorsorgefertig erstellen Sie zunächst kostenlos eine Vorschau. Das vollständige Paket kostet einmalig 19,90 € für eine Person oder 34,90 € für zwei Personen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMJ: Patientenverfügung und amtliche Textbausteine
- § 1827 BGB: Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille
- Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister
Die Informationen erläutern allgemeine Zusammenhänge. Für Ihre persönliche medizinische oder rechtliche Situation kann individuelle Beratung erforderlich sein.
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